Verordnungen Hunzeloop

 

Der Hunzeloop wird von der Stichting Het Drentse Landschap, im Folgenden als Organisation bezeichnet, organisiert. Dieses Reglement gilt für alle teilnehmenden Wanderer am Hunzeloop, im Folgenden als Teilnehmer bezeichnet.

Allgemein
  • Der Hunzeloop ist ein Spaziergang ohne Wettkampfcharakter.
  • Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.
  • Die Eintragung darf nur in der Art und Weise und unter den Bedingungen erfolgen, die von der Organisation festgelegt wurden.
  • Die Organisation bestimmt die maximale Anzahl der Teilnehmer/Registrierungen.
Anmeldung
  • Die Anmeldung erfolgt durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und Zahlung der fälligen Anmeldegebühr. Dieses Anmeldeformular können Sie vor dem Start des Hunzeloops am Startort erhalten und ausfüllen. Die digitale Anmeldung und Bezahlung kann auch vor der Tour unter www.hunzeloop.nl erfolgen.
  • Bei Nichtteilnahme oder Absage der Tour aufgrund höherer Gewalt oder extremer Wetterbedingungen wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.
  • Der Teilnehmer ist für die (Wahl der) Methode der Anmeldung verantwortlich. Die Organisation haftet nicht für Fehler, die bei oder während der Post- oder Internetübertragung auftreten.
  • Mit der Anmeldung zur Wanderung erklärt der Teilnehmer, dass er mit den Bestimmungen dieses Reglements vertraut ist und es akzeptiert.
  • Eine Teilnahme ohne Startkarte ist nicht gestattet.
  • Wenn auf die Teilnahme verzichtet wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Verwendung von Foto- und/oder Videomaterial
  • Bei dieser Veranstaltung werden atmosphärische Eindrücke durch Foto- und/oder Videoaufnahmen festgehalten. Wenn ein Teilnehmer im Hunzeloop erkennbar abgebildet ist, wird im Voraus eine Genehmigung eingeholt. Auf erste Aufforderung eines Teilnehmers des Hunzeloops, der erkennbar auf dem Bild abgebildet ist, wird das entsprechende Foto- und/oder Videomaterial entfernt.
Datenschutz

Der Organisator respektiert Ihre Privatsphäre. Persönliche Daten sind alle Informationen, die auf Ihre Person zurückgeführt werden können. Personenbezogene Daten werden von der Organisation in angemessener und sorgfältiger Weise in Übereinstimmung mit dem Gesetz und unter gebührender Berücksichtigung des Rechts jedes Teilnehmers auf Schutz seiner oder ihrer Privatsphäre verarbeitet. Ausschließlich zum Zweck der Erleichterung der Registrierung und Teilnahme am Hunzeloop, der Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften sowie zu Verwaltungs-, Informations-, Werbe- und Statistikzwecken. Personenbezogene Daten werden nicht in einer Weise (weiter-)verarbeitet, die mit dem Zweck, für den sie erhoben wurden, unvereinbar ist, und daher nicht an Dritte verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt, es sei denn, der betreffende Teilnehmer hat seine Zustimmung gegeben.

Teilnahme
  • Gehen ist definiert als eine Vorwärtsbewegung, bei der die Füße ständig den Boden berühren und das Körpergewicht abwechselnd vom linken auf das rechte Bein verlagert wird.
    • Es ist daher nicht erlaubt: ein Transportmittel zu benutzen
    • sich in einem Lauf vorwärts zu bewegen.
  • WILL erlaubt sein:
    • Nordic Walking und abgeleitete Walking-Sportarten
    • schnelles Gehen
    • Die Benutzung von Rollstühlen durch körperlich behinderte Teilnehmer.
  • Der Platz ist nicht für Rollstühle und die Benutzung von Buggys, Kinderwagen und Kastenwagen ausgestattet. Sie sind nur auf der 5 km-Strecke erlaubt. Pfad
  • Das Überholen ist nur dann erlaubt, wenn andere Teilnehmer dadurch nicht belästigt werden.
  • Der Teilnehmer muss der für ihn angegebenen Route folgen.
  • Während des Spaziergangs ist es den Teilnehmern untersagt, in irgendeiner Weise
    • die eine politische oder religiöse Zugehörigkeit zum Ausdruck bringen;
    • sich offensiv zu verhalten oder zu kleiden;
    • Werbegegenstände mit sich führen, es sei denn, Sie haben die Erlaubnis der Organisation;
    • Hunde mitbringen (außer für die 5 km lange Strecke);
    • laut spielende Radios oder andere Tonträger zu tragen (oder tragen zu lassen);
    • das Vorhandensein von Gegenständen, die eine Gefahr oder ein ernsthaftes Ärgernis für andere Teilnehmer darstellen könnten.
  • Kleidung sollte immer im Einklang mit der Moral stehen. Der Oberkörper bleibt immer bedeckt.
  • Teilnehmer, die sich während des Wandertages nicht vor der von der Organisation festgelegten Zeit (korrekt und persönlich) abmelden, werden als Aussteiger betrachtet.
  • Anweisungen der Organisation, der Polizei und anderer Mitarbeiter müssen befolgt werden.
  • Die Veranstaltung ist für jedermann zugänglich, sofern er ein gültiges Teilnahmeticket besitzt.
  • Die Eltern von Kindern bleiben jederzeit für die Aufsicht und das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich.
  • Die Abfälle sollten in den bereitgestellten Behältern und Säcken entsorgt werden. Littering in jeglicher Form wird bestraft: Wenn ein Teilnehmer beim Littering erwischt wird, können ihm die Kosten für die Reinigung in Rechnung gestellt werden.
  • Das Wegenverkeerswet 1994 und das Reglement Verkeersregels en Verkeerstekens 1990 bleiben während der Wanderung in vollem Umfang in Kraft, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Ein Verstoß gegen die in diesem Reglement festgelegten Bestimmungen kann zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen.
  • Die Teilnahme erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.
Haftung Organisation
  • Die Organisation, etwaige Partner oder Personen, die für sie arbeiten, können nicht für Verletzungen und/oder materielle Schäden haftbar gemacht werden, die Teilnehmer bei der Veranstaltung innerhalb oder außerhalb des Start-/Zielbereichs oder -orts oder während der Strecke erleiden können.
  • Der Teilnehmer haftet zu jeder Zeit für alle Schäden, die er der Organisation, dem Ort und dem von der Organisation zur Verfügung gestellten Material sowie anderen externen Parteien zufügt.
  • Die Organisation behält sich das Recht vor, die Route, die Start- und/oder Zielzeiten und/oder die Orte zu ändern oder die gesamte oder einen Teil der Veranstaltung aufgrund extremer Wetterbedingungen oder anderer Katastrophen abzusagen, wenn dies der Organisation nicht anders zugemutet werden kann. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes für dieTeilnehmer, noch auf Ersatz von materiellen und immateriellen Schäden.
  • In allen Fällen, die nicht durch diese Bestimmungen abgedeckt sind, entscheidet die Organisation. Die Organisation stellt durch Veröffentlichung auf ihrer Website oder auf andere Weise sicher, dass die durch oder im Rahmen dieses Reglements geltenden Bestimmungen jedem Teilnehmer hinreichend bekannt sind.
Verkauf und Werbung
  • Es ist nicht erlaubt, ohne Genehmigung der Organisation Lebensmittel oder andere Gegenstände zu verkaufen.
  • Werbung für Unternehmen und Organisationen, die nicht Partner der Hunzeloop sind, ist verboten.

Wenn eine der oben genannten Regeln nicht eingehalten wird, wird der Teilnehmer aufgefordert, die Veranstaltung zu verlassen. Wenn er sich weigert, wird die örtliche Polizei eingeschaltet.

Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer, dass er mit diesen Regeln vertraut ist und ihnen zustimmt. In allen Fällen, die nicht durch diese Bestimmungen abgedeckt sind, entscheidet die Organisation.